Haftungsrisiken, komplizierte Zulassungsverfahren und die ständige Sorge, ob die Verpackung im Ernstfall hält: Der Transport von Gefahrgut bringt eine immense Verantwortung mit sich. Schon kleine Unstimmigkeiten bei der UN-Kennzeichnung oder mangelhafter Schutz können Ihre gesamte Lieferkette lahmlegen und immense Kosten verursachen.
Hierfür bieten wir Ihnen die Lösung: Als anerkannte Außenstelle der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nehmen wir diese Verantwortung direkt in die eigene Hand. Für Sie bedeutet das einen entscheidenden Zeitvorteil: Konstruktion, Musterfertigung und die offiziellen Zulassungsverfahren Ihrer Gefahrgutverpackung finden ohne Umwege an einem einzigen Standort statt. Sie erhalten maßgeschneiderte, rechtssichere Schutzverpackungen direkt vom Hersteller – effizient aus einer Hand.
Entwicklung, Prüfung und Zulassung erfolgen bei uns im Haus. Das garantiert Ihnen schnelle Prozesse ohne Umwege über externe Prüfstellen.
Die robuste Konstruktion schützt empfindliche, gefährliche Güter und anspruchsvolle Produkte zuverlässig vor äußeren Einflüssen.
Jedes Gefahrgut stellt eigene Anforderungen – deshalb passen wir die Verpackungen exakt an Ihre Wünsche an.
Als offiziell anerkannte Außenstelle der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wir die UN-Kennzeichnung.
Unsere Spezialisten bringen tiefgehendes Fachwissen im Bereich Gefahrgutverpackungen mit. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die passende Verpackung.
Durch die Kombination aus interner Entwicklung, eigenem Prüflabor und der direkten BAM-Zulassungsberechtigung ermöglichen wir kurze Entwicklungszeiten.
Eine Gefahrgutverpackung ist eine Verpackung, welche den gesetzlichen Vorschriften für die Lagerung und den Transport von Gefahrstoffen entspricht. Hierbei ist es wichtig, dass die Produkte sicher und ohne Schaden an ihr Ziel transportiert werden. Bei unseren geprüften Gefahrgutverpackungen handelt es sich um Wellkisten nach FEFCO 201, die je nach Anforderung für die Verpackungsgruppen I (X), II (Y) oder III (Z) zugelassen sind.
Unsere geprüften Gefahrgutverpackungen entsprechen dem internationalen Übereinkommen für den Straßenverkehr (ADR), dem Eisenbahnverkehr (RID), dem Seeverkehr (IMDG–Code), der Luftfracht (IATA) sowie von den Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN) festgelegten Prüfanforderungen für Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter.
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Gefahrgutverpackungen sind Schutzverpackungen aus Wellpappe, die gefährliche Güter beim Transport optimal schützen. Sobald ein Gefahrgut transportiert wird, ist es umso wichtiger, dass das Gut ohne Transportschäden am Zielort angelangt. Dafür sind unsere Gefahrgutverpackungen bestens geeignet.
Sie haben empfindliche Produkte, ein heikles Transportgut oder eine weitere ganz besonders sensible Verpackungsanforderung? Mit unserem Produkt erhalten Sie die ideale Versandverpackung für Ihr Gefahrgut!
Bei den geprüften Gefahrgutverpackungen handelt es sich in der Regel um Wellkisten nach FEFCO 201, die je nach Anforderung für die jeweilige Verpackungsgruppe zugelassen werden können. Andere Ausführungen können wir gerne nach Ihren Wünschen entwickeln und hierfür die Zulassung beantragen.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.
Gabriel Wolf
Laborleiter & Compliance Beauftragter
Straub-Verpackungen
Man spricht von einem Gefahrgut, wenn ein Gegenstand Stoffe enthält, die aufgrund ihrer Natur, ihres Zustandes, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Allgemeinheit, die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit von Lebewesen darstellt. Zusätzlich müssen Gefahrgüter von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter eingestuft sein.
Gefahrstoffe werden unterschiedlichen Gefahrgutklassen zugeordnet. Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road; kurz ADR) klassifiziert die Gefahrengutklassen nach UN-Empfehlungen. Das ADR ist das wichtigste Regelwerk für den Gefahrguttransport auf europäischen Straßen. Mittlerweile findet das ADR in insgesamt 52 Mitgliedstaaten Anwendung, und gilt sogar in manchen Nicht-EU-Staaten.
Das ADR unterteilt die Gefahrgutklassen nach der UN-Definition in neun unterschiedliche Klassen:
Die Verpackungsgruppe ist eine weitere Einteilung der Gegenstände als Gefahrgüter. Sie kategorisiert diese nach der potenziellen Gefahr der Produkte. Zusätzlich werden mit der Verpackungsgruppe bestimmte Anforderungen an die Verpackungen definiert.
Eine Anforderung ist beispielsweise die Fallhöhe, aus welcher die Verpackung fallen kann, ohne dass das Produkt beschädigt wird.
Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Verpackungsgruppen:
Fallhöhe, aus der die Verpackung abgeworfen wird: 1,80 m
Fallhöhe, aus der die Verpackung abgeworfen wird: 1,20 m
Fallhöhe, aus der die Verpackung abgeworfen wird: 0,80 m
Unsere Prototypen der Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe werden in unserem Labor bei Straub unterschiedlichen Prüfprozedere unterzogen.
Dazu gehören Fallversuche, Stapelstauchdruckprüfungen, Berstdruck, Durchstoß, Wasseraufnahme nach Cobb1800 und viele mehr.
Nach Abschluss und Bestehen der ganzen Prüfungen wird ein Prüfprotokoll erstellt und für die Zulassung an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) mit Antrag auf Genehmigung gesendet. Abschließend bekommt die Gefahrgutverpackung die UN-Kennzeichnung.
In unserem firmeninternen Labor – einer der wenigen anerkannten Außenstellen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) – testen wir Verpackungen unter strengsten Bedingungen.
Die anschließende Prüfung und Zulassung Ihrer Gefahrgutverpackung erfolgt ebenfalls direkt bei uns im Haus. Das spart Zeit und vereinfacht den gesamten Zulassungsprozess.
Thomas Heizelmann
Verkaufsleiter
Straub-Verpackungen